Privatpraxis für Psychotherapie
Im Oktober 2025 gegründet, habe ich aktuell freie Therapieplätze für privatversicherte und beihilfeberechtigte Patientinnen und Patienten.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf und wir vereinbaren zeitnah einen Termin!


Psychotherapeutisches Angebot
Ich biete als psychotherapeutisches (Richtlinien)verfahren die Verhaltenstherapie für Erwachsene in meiner Praxis an.
Ich führe die Psychotherapie in der Regel als Einzelbehandlung durch, bei entsprechender Indikation und einer ausreichenden Anzahl an Patientinnen und Patienten auch gerne in der Gruppe.
In der Regel führe ich dabei eine kognitive Verhaltenstherapie durch, je nach Indikation in Kombination mit konfrontativen Verfahren oder weiteren Verhaltenstherapie-Methoden.
Indikationen für eine Psychotherapie
Eine Psychotherapie ist eine Behandlung, die die Feststellung, Heilung oder Linderung einer psychischen Störung von Krankheitswert hat. Folgende Störungen können dabei z.B. in Frage kommen:
- Belastungsstörungen (Anpassungsstörung, Posttraumatische Belastungsstörung)
- Depressionen
- Angst- und Zwangsstörungen
- Essstörungen (z.B. Anorexia Nervosa, Bullimia Nervosa, Binge Eating Disorder)
- Körperbezogene Störungen (Somatoforme Störungen und Chronische Schmerzstörungen)
- Borderline-Persönlichkeitsstörungen
- Andere Persönlichkeitsstörungen
- ADHS im Erwachsenenalter
- Autismus
- Bipolare Störungen
- Schizophrenie und wahnhafte Störungen
- Unter speziellen Voraussetzungen: Abhängigkeitsstörungen
Wenn eine oder mehrere dieser Störungen bei Ihnen festgestellt worden sind oder durch mich festgestellt werden, werden die Kosten für eine Behandlung i.d.R. von Ihrer privaten Krankenkasse oder Ihrer Beihilfestelle übernommen. Im Zweifelsfall informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse.
Formaler Ablauf einer Psychotherapie
Die Abläufe für Beihilfeberechtigte sind standardisiert durch die Bundesbeihilfeverordnung bzw. die Beihilfenverordnung NRW geregelt und orientieren sich dabei an der Psychotherapie-Richtlinie der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Ablauf deckt sich mit dem unten beschriebenen.
Bei den privaten Krankenversicherungen sind die Abläufe i.d.R. auch angelehnt an die Psychotherapie-Richtlinie. Es kann aber auch individuelle Verträge geben, z.B. ein gewisses Sitzungskontingent pro Jahr. Schauen Sie dazu auch in Ihren Versicherungsvertrag oder fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.
Um Psychotherapie in Anspruch nehmen zu können, brauchen Sie keine Überweisung von einem Haus- oder Facharzt.
Sie vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch mit mir, einer sogenannte psychotherapeutischen Sprechstunde (mind. 50 Minuten). Diese hat zum Ziel festzustellen, ob bei Ihnen die Indikation für eine Psychotherapie vorliegt. Das Ergebnis wird Ihnen zum Ende der Sprechstunde von mir mitgeteilt, es können zur weiteren diagnostischen Abklärung noch zwei weitere Sprechstunden durchgeführt werden.
Danach schließt sich die Probatorische Phase mit vier weiteren 50-minütigen Terminen an, in der eine gemeinsame Basis für die anschließende Therapie geschaffen und bereits erste Techniken der Verhaltenstherapie genutzt werden sollen. Daneben werden auch Informationen über verschiedene Fragebögen von mir erhoben, wobei die Ergebnisse jeweils mit Ihnen nachbesprochen werden.
Im Anschluss an die Sprechstunden und Probatorik folgt die eigentliche Psychotherapie, entweder eine Kurzzeittherapie (mit bis zu 24 Sitzungen), oder eine Langzeittherapie (mit bis zu 80 Sitzungen). Diese Therapie wird i.d.R. bei der Krankenkasse bzw. Beihilfestelle beantragt. Eine Kurzzeittherapie kann auch immer in eine Langzeittherapie umgewandelt werden.
Kontaktieren Sie mich
Telefon: +491731838689
E-Mail: praxis@psychotherapie-kok.de
Anschrift: Schwertstraße 138, 47799 Krefeld
